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   BAG, 25.01.2000 - 9 AZR 25/99   

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https://dejure.org/2000,19155
BAG, 25.01.2000 - 9 AZR 25/99 (https://dejure.org/2000,19155)
BAG, Entscheidung vom 25.01.2000 - 9 AZR 25/99 (https://dejure.org/2000,19155)
BAG, Entscheidung vom 25. Januar 2000 - 9 AZR 25/99 (https://dejure.org/2000,19155)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Zusatzurlaub für gesundheitsgefährdende Tätigkeiten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellungsklage auf Anspruch von Zusatzurlaub; Verbindung mehrerer Klagen in Berufungs- und Revisionsinstanz; Fehlende Unterschrift des Rechtsanwalts auf der Revisionsschrift; Auslegung von arbeitsvertraglichen Vereinbarungen durch Verweisung auf außervertragliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.03.1986 - VII ZB 21/85

    Begleitschreiben zur Rechtsmittelbegründungsschrift

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 9 AZR 25/99
    b) Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung kann nach den Umständen des Einzelfalles eine auf der Rechtsmittelschrift fehlende Anwaltsunterschrift durch eine Unterschrift desselben Rechtsanwalts ersetzt werden, die sich auf einer Anlage befindet (vgl. BGH 20. März 1986 - VII ZB 21/85 - NJW 1986, 1760; 22. September 1992 - XI ZR 35/92 - AP ZPO § 518 Nr. 59; BAG 2. Dezember 1992 - 4 AZR 277/92 - AP TVG § 3 Nr. 14 = EzA TVG § 3 Nr. 6).
  • BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 277/92

    Tarifbindung privatisierter Betriebe

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 9 AZR 25/99
    b) Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung kann nach den Umständen des Einzelfalles eine auf der Rechtsmittelschrift fehlende Anwaltsunterschrift durch eine Unterschrift desselben Rechtsanwalts ersetzt werden, die sich auf einer Anlage befindet (vgl. BGH 20. März 1986 - VII ZB 21/85 - NJW 1986, 1760; 22. September 1992 - XI ZR 35/92 - AP ZPO § 518 Nr. 59; BAG 2. Dezember 1992 - 4 AZR 277/92 - AP TVG § 3 Nr. 14 = EzA TVG § 3 Nr. 6).
  • BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 596/93

    Zusatzurlaub bei Gesundheitsgefährdung

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 9 AZR 25/99
    Das Merkmal "überwiegend" setzt voraus, daß die Arbeiten mit infektiösem Material mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit eines vollbeschäftigten Beamten ausmachen (vgl. BAG 21. März 1995 - 9 AZR 596/93 - AP BAT § 49 Nr. 7).
  • BGH, 22.09.1992 - XI ZR 35/92

    Formwahrung der Berufung bei Eingang einer beglaubigten Abschrift trotz Fehlens

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 9 AZR 25/99
    b) Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung kann nach den Umständen des Einzelfalles eine auf der Rechtsmittelschrift fehlende Anwaltsunterschrift durch eine Unterschrift desselben Rechtsanwalts ersetzt werden, die sich auf einer Anlage befindet (vgl. BGH 20. März 1986 - VII ZB 21/85 - NJW 1986, 1760; 22. September 1992 - XI ZR 35/92 - AP ZPO § 518 Nr. 59; BAG 2. Dezember 1992 - 4 AZR 277/92 - AP TVG § 3 Nr. 14 = EzA TVG § 3 Nr. 6).
  • LAG München, 17.09.1998 - 4 Sa 1394/97

    Anspruch auf Zusatzurlaub; Anwendung des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT);

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 9 AZR 25/99
    Die Revisionen der Klägerinnen und Kläger gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 17. September 1998 - 4 Sa 1394/97 - werden zurückgewiesen.
  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 109/01

    Zusatzurlaub bei Gesundheitsgefährdung - Gleichbehandlung

    Das Merkmal "überwiegend" setzt deshalb voraus, daß die Arbeiten mit infektiösem Material mehr als die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten ausmachen (so schon der Senat zu § 5 UrlVO des Freistaates Bayern 25. Januar 2001 - 9 AZR 25/99 - nv.).

    Soweit der Senat in der Entscheidung vom 25. Januar 2001 (- 9 AZR 25/99 - nv.) angenommen hat, Maßstab sei die dort für Beamte geltende regelmäßige Wochenarbeitszeit von 40 Stunden, wird daran nicht festgehalten.

  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 110/01

    Anspruch einer medizinisch-technischen Assistentin auf Zusatzurlaub bei Arbeiten

    Bestätigung der Entscheidungen des Senats vom 21. März 1995 - 9 AZR 596/93 - BAGE 79, 300 und vom 25. Januar 2001 - 9 AZR 25/99 - nv.

    Das Merkmal "überwiegend" setzt deshalb voraus, daß die Arbeiten mit infektiösem Material mehr als die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten ausmachen (so schon der Senat zu § 5 UrlVO des Freistaates Bayern 25. Januar 2001 - 9 AZR 25/99 - nv.).

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